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  3. Audi A3 ab 2003 (Typ 8P/8PA)
  4. Felgen & Reifen

19 zoll auf A3 Tachogutachten

  • klinko
  • 27. Juni 2015 um 12:23
  • Erledigt
  • klinko
    Schüler
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    48
    • 27. Juni 2015 um 12:23
    • #1

    Hi komme gerade vom Küs
    Die meinten bei 19 zoll muss ich mit den 235/35/19 das TachoGutachten vorlegen.
    kann man das in jeder Werkstatt mit Prüfstand machen lassen?
    Was kostet soetwas?

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  • DIDI007
    A3Q Forscher
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    4.885
    • 27. Juni 2015 um 13:10
    • #2

    Sehr komisch, da ich keines brauchte, wie viele andere auch nicht.

    Sind die sich wirklich sicher?

    Mich braucht jeder! Zumindest behaupten viele, ich hätte ihnen gerade noch gefehlt. :vain:

    Wichtige Meßwertblöcke für Motor/DSG mit VCDS prüfen
    F.A.Q.; Quick Check für Hilfe Suchende und bei Vermutungen bzgl. Steuerkettenprobleme
    [8P/8PA] Wo finde ich welche Sensoren oder Bauteile am R32 Motor (BDB/BMJ/BUB)?

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  • earlgrey
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    • 27. Juni 2015 um 13:52
    • #3

    Unter Benutzung des Reifenrechners aus dem RS3 forum ergibt sich:

    225/40-18 (Eine Seriengröße) Durchmesser 63,7 cm ,235/35-19 hat 64,7 cm.

    Abrollumfang statisch 200,2 zu 203,3 cm .

    Ergibt eine Abweichung von 1,5 %.

    Kommentar dort: Wenn angezeigte Differenz kleiner als 2% ist,kann man ohne Tachangleichung fahren.Geht man von OEM 225/45-17 aus,
    käme die Rechnung auf genau 2% hin.

    Ich würde es beim TÜV versuchen,vielleicht blickt KÜS das nicht so.

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (27. Juni 2015 um 13:55)

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  • klinko
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    • 27. Juni 2015 um 14:18
    • #4

    Kann es vlt. sein das jeder Felgenhersteller das anders vorgibt?
    Habe jetzt OZ drauf.

    Einmal editiert, zuletzt von klinko (27. Juni 2015 um 14:19)

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  • earlgrey
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    • 27. Juni 2015 um 14:29
    • #5

    Der Felgenhersteller müsste das im Gutachten je nach REIFENgröße vorgeben.Meist wird es aber der Beurteilung des Prüfers überlassen.


    Da 235/35-19 keine 8P Seriengröße ist ,kann man sich auch schlecht auf etwas beziehen und ist dem Spielraum des Prüfers ausgeliefert.Deswegen
    würde ich woanders hingehen.
    Andererseits habe ich beim TÜV erlebt,daß man dort auch einen Reifenrechner benutzte und bei unter 2 % kein Problem entstand.

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  • klinko
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    • 27. Juni 2015 um 14:36
    • #6

    Im OZ Gutachten steht das der Nachweis zu erbringen ist das der Geschwindigkeitsmesser noch in der Toleranz liegt.

    Werde es dann beim Tüv selbst versuchen.

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  • earlgrey
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    • 27. Juni 2015 um 14:49
    • #7

    Das heisst ja nur,daß die verschiedenen Abrollumfänge statistisch verglichen werden müssen.

    Ein Reifenrechner sollte dazu genügen vor Ort (TÜV)


    Und einfach nur zum Eintragen hin gehen,garnicht das Tachoproblem ansprechen.Und auf die Frage ,was vorher serienmäßig verbaut war.antworten: 225/40-18 !!

    Interessant wäre auch,wie diese 19 Zoll kombi mit der Tieferlegung vom TÜV bewertet wurde,zB Verschränkungstest.

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  • klinko
    Schüler
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    48
    • 27. Juni 2015 um 14:52
    • #8

    werde ich versuchen.

    ja da bin ich auch mal gespannt was sie dazu sagen. Habe ja keine Anhaltspunkte worauf da zu achten war.

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  • earlgrey
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    • 27. Juni 2015 um 14:56
    • #9

    Go1 und G03 sprechen ja als Auflagen nicht gegen das Eintragen.Auch wenn nur G01 erwähnt ist.
    Nur wenn die Abrollumfänge zu stark von den Werksgrößen abweichen steht dort.

    Und wie gesagt ,dafür gibt es den Vergleichs-Rechner.

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (27. Juni 2015 um 14:59)

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