Hallo A3 Quattro Community,
nach gut 70 TSD KM hat's mich mit meinem "blauen Spielmobil", der in dem 2020er Kalender wieder im August abgebildet ist, im Juni 2019 erstmalig in der Schweiz bös erwischt. Der Blitzer hat unmittelbar nach einem Überholvorgang eines "schleichenden Wohnwagengespanns aus AU" zugeschnappt. Ich wollte und konnte mit meiner Motorisierung den Überholvorgang zügigst ausführen und war schon wieder bereit auf die 80 km/h runterzubremsen. :([size=10] [/size]
Jetzt nach fast einem Jahr des Geschwindigkeitsvergehens hat mir das Strassenverkehrsamt Graubünden in der Schweiz per Einschreiben, datiert mit 07.11.2019, eine "Verfügung - Aberkennung des ausländischen Führerausweises" zustellen lassen. Mal ganz abgesehen von dem "ungewöhnlichen" Wort "Führerausweis" bin ich jetzt unsicher, wie ich reagieren soll.
Zu den Fakten:
- Ja, ich bin zu schnell gewesen und die erfahrungsgemäß jetzt zwangsläufig folgenden belehrbaren Kommentare werde ich überlesen.
- Durch ein von den schweizer Behörden an die deutsche Polizei adressiertes [size=10]Amtshilfeersuchen besuchte mich die oberste Rennleitung bereits in diesem Sommer unverrichteter Dinge wieder ab. Nach einer kurzen anwaltlichen Beratung habe ich zu dem Vorwurf keinerlei Auskünfte gegeben.[/size]
[size=10]- Soweit mir bekannt ist, wird es nicht bei dieser Verfügung aus Graubünden bleiben (Fahrverbot in der Schweiz vom 07.05. bis 06.10.2020) und da kommt noch etwas.[/size]
[size=10]- In der Verfügung heißt es: "Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich und begründet Beschwerde beim Department für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden, 7000 Chur, geführt werden."[/size]
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[size=10]Jetzt interessieren mich eure Erfahrungen, wie habt ihr ggf. reagiert.[/size]
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[size=10]Liebe Grüße vom Niederrhein[/size]
[size=10]Hanjo[/size]
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[size=10]P.S. Nein ich bin kein Raser und ich habe auch aktuell keine Punkte auf dem Konto in Flensburg.[/size]