Das sind jetzt aber zwei unabhängige Dinge.
Wenn Audi was verbockt, dann stehen die dafür im Zweifelsfall auch gerade.
Das Argument, Du hättest das ja damit im Prinzip erst richtig gemacht ist in dem Fall reiner Zufall
Aber das Problem ist nicht, was Du da gemacht hast, sondern dass Du es überhaupt gemacht hast. Das ist der Haken an der Geschichte. Ich sage ja auch nicht, dass die Tieferlegung um die von Dir genannten Werte kritisch ist, das weiss ich nicht und kann ich ohne die Kenntnis der technischen Auslegung nicht beurteilen. Fakt ist aber: Du hättest problemlos auch noch ganz andere Werte eintragen können und da kann man nun mal nicht sagen: 10mm sind okay, 20 aber nicht mehr. Da braucht es eine Grundsatzregel und die lautet eben: Tieferlegung = Änderung an der Werksprogrammierung -> n.i.O.
Hast Du eine Einzelabnahme machen lassen, dann wird Dir das bescheinigt. Klar. Das musst Du dem KD normalerweise aber auch bei der Auftragsannahme sagen. Dafür gibt es extra Felder in dem Formular beim Damit dokumentieren die das auch für ihre Unterlagen, dass das Fahrzeug an der Stelle eine Änderung hat und die werden ganz sicher dann auch eine Parameteranpassung in dem Datensatz vornehmen, der bei Audi liegt und Dir jetzt zuletzt Deine Änderung überschrieben hat. Das ist eben der Weg den man gehen muss, wenn man das so haben will.
Die Folierung wird Dir nicht abgezogen, es sei denn, sie ist nicht für den Strassenverkehr zulässig, da gibt es ja nun auch gewisse Grenzen