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Geschwindigkeit nicht angepasst an die Witterungsverhältnisse

  • A3DSG32
  • 26. Januar 2011 um 12:18
  • A3DSG32
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 12:18
    • #1

    Hallo.

    Gestern Nacht fuhr ich mit meiner Frau etwas umher. Wir haben den Schnee in Verbindung mit Quattro genossen.

    Das mich ein polizist verfolgte habe ich gar nicht gemerkt. Ich habe halt bei ausgeschaltetem ESP das Heck etwas kommen lassen. 2-3 mal.

    Er stand nie ganz quer, es wurde nie brenzlig und es war um 1 Uhr Nachts. Außer dem Polizisten und mir, waren keine Autos unterwegs (Ottobrunn)

    Nunja, dann wurde ich rausgezogen. Man warf mir vor meine Geschwindigkeit nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst zu haben. Daraufhin sagte ich, dass ich allrad habe und dadurch eine bessere Traktion. Ich weiss, was ich tun kann und was nicht... Nunja, er ging in sein Auto und nach 10 min kam er wieder. Laut ihm habe ich meine Geschwindigkeit nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst und mir brach mehrmals das Heck aus. Dafür soll es 3 Punkte geben! Achja und er sei mir mit 80 hinterher... Was kann ich dafür, wenn er mit seinem Hecktriebler (BMW 320d) nicht hinterherkommt....

    Es liegt doch in meinem erachten, wie schnell ich mit meinem Quattro bei Schnee fahren darf oder nicht, solange ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreite?! Fakt ist, niemand wurde gefährdet, ich hatte mein Auto stets unter Kontrolle!

    Was meint ihr? Soll ich dies anfechten?

    Liebe Grüße

    Alpay.

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  • Wilde 13
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    1
    • 26. Januar 2011 um 12:49
    • #2
    Zitat von A3DSG32

    Ich habe halt bei ausgeschaltetem ESP das Heck etwas kommen lassen. 2-3 mal.

    Du schreibst doch selbst, dass du dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hast. Dein Verhalten im Straßenverkehr zeugt von einer gewissen Unreife. Der Polizist hat völlig korrekt gehandelt. So wird wohl der Staatsanwalt die Situation beurteilen.
    Ein guter Verkehrsanwalt lohnt sich immer. Die Punkte sind ärgerlich und du solltest alles unternehmen, damit du diese nicht bekommst. Viel Glück.

    [size=8]Volvo XC70 D5 270 PS all inclusive polestar optimiert

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  • erdem123
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 13:15
    • #3

    wenn ich das schon wieder lese.. die polizisten haben auch nichts besseres zu tun. nimm dir aufjedenfall nen anwalt.

    letztens haben die mir 10 euro aufgebrummt weil ich wohl innerhalb von 5 minuten ANGEBLICH 3 mal an einer kreuzung langefahren bin. ich hab die nur ausgelacht und habe bezahlt.
    aber die taxifahrer die rasen wie verrückt sieht keiner! oder die ganzen dummköpfe die einen irretieren mit ihren nebelscheinwerfer.

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  • A3DSG32
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 13:44
    • #4
    Zitat von Wilde 13

    Du schreibst doch selbst, dass du dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hast. Dein Verhalten im Straßenverkehr zeugt von einer gewissen Unreife. Der Polizist hat völlig korrekt gehandelt. So wird wohl der Staatsanwalt die Situation beurteilen.
    Ein guter Verkehrsanwalt lohnt sich immer. Die Punkte sind ärgerlich und du solltest alles unternehmen, damit du diese nicht bekommst. Viel Glück.

    Fährst du quattro?

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  • ideFix
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    • 26. Januar 2011 um 13:53
    • #5
    Zitat von A3DSG32

    Fährst du quattro?

    S3 ohne quattro ist eher selten :D

    Fahre nicht so, als gehöre dir die Straße, sondern so, als gehöre dir der Wagen.
    MfG
    ideFix

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  • Paramedic_LU
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    • 26. Januar 2011 um 14:33
    • #6

    Ob quattro oder nicht. Das ESP gehört eingeschaltet. Lediglich beim Anfahren, sollte es raus wenn man das dazu benötigt.
    Alles andere geht schon fast in Richtung lebensgefährlich.
    Wer das mal erfahren will, sollte mal Fahrsicherheitstrainings machen, wo man auf der Schleuderplatte den Unterschied erlernt, mit ESP und ohne ESP.
    Selbst geübte Fahrer mit häufigen Trainings haben so ihre Probleme den abgehenden Wagen ohne ESP wieder einzufangen.

    Solche Manöver gehören nicht in den öffentlichen Verkehr.

    Thema quattro. Er ist KEIN Garant für Fahren auf Schienen wie es die Werbung suggeriert. Er hilft beim Anfahren , auch der Grenzbereich ist etwas höher von der Geschwindigkeit als bei Front oder Hecktrieb. ABER wenn man über den kommt, ists zu spät, dann hält nichts mehr. Einen Fronttriebler fängt ein guter geübter Fahrer mit was Glück noch mal ab.

    Ich weiss nicht wie schnell Du gefahren bist, aber n Tipp.
    Lass im öffentlichen Verkehr das ESP drin. Es gab in der Vergangenheit bei einer Audi-Ausfahrt schon einen Totalschaden weil der Fahrer "Spaß" haben wollte auf einer kurvenreichen Strasse und deshalb das ESP ausgeschaltet hatte. Trotz wiedriger Witterung. Kalt, Nässe, Herbstlaub.

    Ob man gegen die Aussagen der Polizei ankommt glaub ich nicht. Vor Gericht zählt deren Wort fast soviel wie ein Blitzkastenbild.

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
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  • metrix1000
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    • 26. Januar 2011 um 15:04
    • #7

    Also ich würde dir halt auch einen Anwalt empfehlen. Aber du hast auch gute Chancen zu gewinnen, da der Polizist keine Beweise wie messbare Geschwindigkeit hat. Deshalb brauchst du dir da nicht so viele sorgen zu machen. Ich hab mit solchen Fällen schon oft mit einem Anwalt gesprochen.
    Z. B. Ein Kumpel fuhr auf einer Schnellstraße 150( er stand im Stau und musste zum Vorstellungsgespräch) anstatt der erlaubten 100. Die Polizisten sind ihm hinterher gefahren und haben ihn auch angehalten. Die Polizisten konnten die Geschwindigkeit nicht messen und deshalb gab es keine Beweise vor Gericht wie schnell er tatsächlich gefahren ist.

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  • L4rs
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    • 26. Januar 2011 um 15:09
    • #8
    Zitat von A3DSG32

    Fährst du quattro?

    Hatter vollkommen recht ... wer sich so unreif im Strassenverkehr gibt muß mit einem Bußgeld rechnen.

    Sowas darf man nur auf Privatgelände ...


    LG Lars

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  • earlgrey
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    • 26. Januar 2011 um 16:55
    • #9

    Bei aller durchaus als verantwortungslos zu bezeichnenden Fahrweise ,muß man doch sagen ,daß hier nichts geschehen ist.Wenn nicht zu schnell.
    Unangepasste Geschwindigkeit ist ein sehr dehnbarer Begriff verkehrsrechtlich. Du wirst dem Polizisten ja doch wohl nicht gesagt haben,daß Du
    nur etwas Spaß haben wolltest und die Quersteher provoziert hast. Vielleicht haben sie angenommen ,da ist endlich einer ohne WR unterwegs,
    dann könnte ich das auch verstehen.
    Ich bin der Meinung (wenn nicht zu schnell),es hätte eine Ermahnung/Belehrung in diesem Fall gereicht.
    Übrigens darf auch Polizei die Verkehrsregeln und Vorschriften nur unter Blaulicht UND Martinshorn verletzen (also so schnell hinter Dir herfahren).
    Fazit: mach einfach keinen solchen unnötigen Kram ,Du hast doch schon mal (nach eigener Angabe) 17 Punkte gehabt.Wenn das so weitergeht,
    dann sehe ich schwarz mit dem RS3.

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  • Martin
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    • 26. Januar 2011 um 18:34
    • #10
    Zitat von earlgrey

    Übrigens darf auch Polizei die Verkehrsregeln und Vorschriften nur unter Blaulicht UND Martinshorn verletzen (also so schnell hinter Dir herfahren).


    Falsch. Schau Dir nochmal §35 und §38 der StVO an...
    Für die Sonderrechte (§35) bedarf es weder Blaulicht noch Martinshorn.
    Diese sind nur für das Wegerecht (§38, "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“) nötig.

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  • xLlynchx
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    • 26. Januar 2011 um 18:40
    • #11

    Ich sehe dass so:

    - Du warst nicht zu schnell, sprich hast die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten, richtig?
    - Kann dies deine Frau bestätigen, bzw. hat der polizist einen Zeugen das du das eingehalten bzw. überschritten hast?
    - Ich würde sagen. mein ESP ist "defekt" und dadurch kam es zu diesem "schlingern" des PKWs.

    Würde auf jedenfall Einspruch erheben!

    Faaaahr doch da vorne du TWINGOnischer Kampfstern! 8o

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  • Paramedic_LU
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    • 26. Januar 2011 um 18:42
    • #12

    Zum Thema Befugnisse, kurz OT, aber zur allgemeinen INFO:

    Es gibt eine neuere Regelung, in manchen Bundesländern schon länger, dass an einem Unfallort, wenn noch keine Polizei vor Ort ist, den anderen Rettungskräften (Feuerwehr, Rettungsdienst) Weisungsbefugnis zugesteht. Ihren Anordnungen ist zu folgen wie denen der Polizei. Verstöße dagegen werden genauso vom Gesetzgeber geahndet.

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  • earlgrey
    Realist
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    • 26. Januar 2011 um 18:50
    • #13

    @ martin :Lies deinen Link mal ganz durch.(Sonderrechte ).

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  • helip74
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    • 26. Januar 2011 um 19:22
    • #14
    Zitat von metrix1000

    Also ich würde dir halt auch einen Anwalt empfehlen. Aber du hast auch gute Chancen zu gewinnen, da der Polizist keine Beweise wie messbare Geschwindigkeit hat. Deshalb brauchst du dir da nicht so viele sorgen zu machen. Ich hab mit solchen Fällen schon oft mit einem Anwalt gesprochen.
    Z. B. Ein Kumpel fuhr auf einer Schnellstraße 150( er stand im Stau und musste zum Vorstellungsgespräch) anstatt der erlaubten 100. Die Polizisten sind ihm hinterher gefahren und haben ihn auch angehalten. Die Polizisten konnten die Geschwindigkeit nicht messen und deshalb gab es keine Beweise vor Gericht wie schnell er tatsächlich gefahren ist.


    Na Vorsicht mit solchen Aussagen.
    Zum "Messen" der Geschwindigkeit genügt das bloße Hinterherfahren. Es werden dann aber 20% vom abgelesenen Tachowert abgezogen.
    Und wie hier schon geschrieben wurde, wird der Aussage der Beamten vor Gericht von den meisten Richtern ein sehr hoher Stellenwert beigemessen.
    Dann sind es auch meistens 2 und wenn deren Aussagen sich decken...... ;( für den Deliquenten.
    Was ist denn das für ein Anwalt :?: :whistling:

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  • noobi
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 19:30
    • #15

    Nimm dir n Anwalt, dann ist die Sache vom Tisch.
    Glaubs ja nicht was hier manche so schreiben, gegen die Willkür des Staatsapparates sollte man mal was tun!
    Kann doch keiner nachweisen warum du quer fuhrst. War halt glatt. Dann bist du langsamer und wurdest überrascht, kannst ja sagen biste extra vorsichtig gefahren. Steht Aussage gegen Aussage und rein subjektives Empfinden. Völliger Quatsch 3 Punkte, ich hätt den ausgelacht.
    Gibt noch mehr so Situationen. Man muss ja immer vor Fahrtantritt schaun, dass alle Lämpchen funktionieren. So, also mach ich das. Fahre los und während der Fahrt geht ein Bremslicht kaputt. Polizei sieht das, 10 oder 5 Euro Strafe. Für was bitte????????
    Kann ich da irgendwas dafür? Völliger Schwachsinn.
    Also, hoffe hast Rechtsschutz, der Anwalt freut sich. Könnt mich aufregen, solln die lieber aufpassen, das keine Navis geklaut werden.

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  • A3DSG32
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 19:57
    • #16

    Ehhhhhmmmm, STOP.

    Missverständnis?! Ich werde hier teilweise als "verantwortungslos" , etc... beschimpft. Ihr habt mich nicht Verstanden! diese Rutscher sind nicht bei 50 in einer Kurve passiert. Sondern:

    Ich fuhr an der Ampel los und bog links ab. Mit ca 15 km/h, wo du wirklich niemanden gefährdest!!!!!!!!! entstanden diese rutscher! Die waren von mir auch provoziert. Kurzer Gasstoß, rutscht er 2 meter, fertig! Das war harmloser als eine Bremsung bei glatteis ohne ABS. (Wer ohne ABS bei glatteis gefahren ist, weiss was ich meine).....

    Also bitte.... Mein Verhalten hat absolut gar nichts mit Verantwortungslos zutun.
    Zum Thema ESP MUSS an sein bei Schnee und glatteis im Straßenverkehr... Auch absoluter quatsch! Vielleicht für leute, die ein Bleifuß haben.... Ich fahre bei Glatteis und schnee NIE mit ESP. Ich mache aber auch nichts mit dem Auto wo ich andere Leute oder mich selbst gefährde. Also für diejenigen, die mit quattro nicht umgehen können, ESP an. Für diejenigen, die quattro fahren können, ESP aus, nervt, stört.....

    Vonwegen unreife, verantwortunglosigkeit.. Diejenigen, die das sagen haben absolut keine Ahnung!

    Wer sein Auto kennt und damit umgehen kann, braucht keine fahrhilfe á la ESP. Da werden mir auch sehr viele, die fahren können, Recht geben!

    Gruß...

    Einmal editiert, zuletzt von A3DSG32 (26. Januar 2011 um 19:59)

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  • A3DSG32
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 20:24
    • #17
    Zitat von L4rs

    Hatter vollkommen recht ... wer sich so unreif im Strassenverkehr gibt muß mit einem Bußgeld rechnen.

    Sowas darf man nur auf Privatgelände ...


    LG Lars

    [color=#ff0000]EDIT:
    Wegen Beleidung wurde der Text gelöscht

    Paramedic_LU[/color]

    Einmal editiert, zuletzt von A3DSG32 (26. Januar 2011 um 20:25)

    • Zitieren
  • hq-hq
    Killerspielespieler
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    • 26. Januar 2011 um 20:26
    • #18

    hehe, also ich hoffe du hast vor dem Polizisten nicht noch extra gesagt das du absichtlich das ESP ausgschalten hast damit der Wagen leichter ausbricht....

    würde jetzt sagen der Polizist hat richtig gehandelt das er dich rausgezogen hat hihi, aber 3 Punkte das geht zuweit und der Ärger gibt dir bestimmt genügend Antrieb dagegen vorzugehen, was ich auch richtig finde ;)

    --- btw, bei uns ist die Polizei moderater, die geben Lichthupe wenn ihnen was nicht passt ;)

    Einmal editiert, zuletzt von hq-hq (26. Januar 2011 um 20:29)

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  • Audianer3
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    • 26. Januar 2011 um 20:29
    • #19

    Ja da haben wir es wieder:

    Jeder der was liest bildet sich seine eigene Meinung!
    Da kann leicht was anderes raus kommen als man will oder meint!!

    Alpay, du hast es aber auch so geschrieben das man meinen kann du wärst mal wieder zu schnell mit wild ausbrechenden Heck durch die Ortschaft gefahren!!!
    Du bist manchmal einfach zu schnell und ungestüm beim schreiben ;)

    Also wieder alle runterfahren :)
    Zum Thema
    Das kann man schwer beurteilen, war ja von uns keine dabei.
    Da steht Aussage gegen Aussage.
    Und wenn du Dich unberechtigt, unverhältnismäßig bestraft siehst, ab zum Anwalt.
    Aber erst wenn du was schriftliches hast, sonst machst du die Pferde scheu

    Gruß
    Au3

    SQ5Plus 3,o [lexicon]TDI[/lexicon] 8)

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  • A3DSG32
    Gast
    • 26. Januar 2011 um 20:45
    • #20

    Hui! Na endlich ich werde verstanden! Ich höre die Engel singen!!!!!

    Ja also wie gesagt. Ich würde wirklich meine Eier drauf verwetten, dass mir jeder einzelne von euch recht geben würde, wenn er gesehen hätte, wie ich gefahren bin! Hallo?!?!?!? Meine Frau ist schwanger!!! Ich würde meine zwei Mäuse niemals gefährden! Außerdem bekommt die sowieso Angst, wenn ich das driften anfange. (PRIVATPAKPLATZ!!!!!)

    Naja, die Polizisten waren eigentlich recht nett! Ich glaube die waren nur sauer, dass die mit dem Heckantrieb nicht hinterher kamen. Wenn ich von 0-50 mit ESP beschleunige bei schnee, brauche ich höchstens 5 sekunden. Würde auch schneller geht, das wird dann jedoch etwas verantwortunglos. Versuch mal in 5 sekunden bei voll schneebedeckter straße, mit einem Hecktriebler vom Fleck zu kommen. Ist doch logisch, dass ich mit dem allrad schneller und sicherer beschleunige und er wieder mehr geschwindikeit braucht um an mich ranzukommen.... Manche polizisten sind echt korrekt. Bei uns hier auf dem Firmenparkplatz (München, Neuperlach, Siemensparkplatz) sind wir mit kollegen sehr oft driften. Da kommen auch oft polizisten vorbei, unterhalten sich nett mit uns, sagen einfach nur übertreibt es nicht, immer schön vorsichtig..... Ciao....

    Solche gibts auch... Aber es gibt eben auch solchem die nachts um zwei Uhr nichts zutun haben und mich als einzigen den Sie weit und breit sehen rausziehen und irgendein scheiss finden, den Sie mir anhängen können. Je mehr anzeigen die ja schreiben, desto schneller bekommen sie einen Stern denken sie..... Ja was soll ich dazu sagen....

    ich muss und werde wiedersprechen! earl hatte recht, habe 17 punkte mit meinem Fiesta damals gesammelt Einer noch, dann kann ich den RS3 wirklich vergessen.... Das krasseste ist ja, mit 60 PS in weniger als 2 jahren 17 punkte geholt. Mit 250 PS in einem jahr noch kein einzigen, weil ich weiss, jetzt wirds ernst. Also ich bin definitiv rechtzeitig noch zur vernunft gekommen..... Aber wenn man dann einfach mal so fürn "arsch" 3 Punkte reingehauen bekommt, dann überlegt man sich schon, wozu......

    Naja.... Ich gebe mich nicht geschlagen....

    Grüße

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