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Frankreich schreibt Autofahrern Alkoholtester vor

  • Paramedic_LU
  • 21. März 2012 um 19:52
  • Paramedic_LU
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    • 21. März 2012 um 19:52
    • #1

    Alkoholtester auch in Deutschland? Findet ihr das gut? 10

    1. Nein, da bin ich dagegen (7) 70%
    2. Ja, das ist sinnvoll (1) 10%
    3. ....ich weiss nicht... (1) 10%
    4. andere Meinung, siehe Kommentar (1) 10%

    Quelle: ACE Presseservice

    http://www.ace-online.de/der-club/news/…Hash=1d3414a3c2

    Stuttgart (ACE) 21. März 2012 – Im Kampf gegen Alkohol am Steuer schlägt Frankreich einen schärferen Kurs ein und verpflichtet alle Kraftfahrer dazu, künftig immer ein Alkoholmessgerät mitzuführen. Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart mitteilte, wurde auf Betreiben des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy Anfang März eine neue Verordnung erlassen, der zufolge vom 1. Juli an Kraftfahrer in Frankreich ein Testgerät zur Messung des Atemalkohols mit sich zu führen haben.

    Die Vorschrift gilt auch für ausländische Kraftfahrer, die nur vorübergehend etwa als Touristen und Transitreisende in Frankreich unterwegs sind. Wer das Gebot zur Mitführung eines Alkoholtesters missachtet und in eine Verkehrskontrolle gerät, muss nach einer viermonatigen Schonfrist von November 2012 an 11 Euro Bußgeld entrichten und zwar unmittelbar an Ort und Stelle.

    Der Testgeräte-Erlass ist laut ACE Teil einer nationalen Kampagne, die dazu beitragen soll, die Sicherheit auf den Straßen Frankreichs zu erhöhen und Unfälle zu verhindern. In Frankreich ist der Anteil von Alkoholdelikten im Straßenverkehr auch im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Nahezu ein Drittel der tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle in Frankreich geht demnach auf Alkoholkonsum zurück. Mit der verpflichtenden Mitnahmen von Alkoholtestgeräten soll an die Verantwortung jedes Einzelnen appelliert werden, sich selbst vor Fahrtantritt zu testen. Beim ACE heißt es dazu: Wir warten jetzt erst einmal die Erfahrungen in Frankreich ab und ziehen dann unsere Schlüsse.

    Der ACE unterstützt ebenso wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) die Forderung nach einem Alkoholkonsumverbot für Kraftfahrer, so wie es in Deutschland bereits für Fahranfänger mit Erfolg praktiziert wird.

    Was genau ist Inhalt des französischen Erlasses?
    Jeder Führer eines Fahrzeugs (PKW, LKW, Busse, Motorräder, mit Ausnahme von Mofas) muss ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols mit sich führen, dass jederzeit erreichbar im Fahrzeug deponiert ist (beispielsweise im Handschuhfach). Dieses Gerät ist bei Verkehrskontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Bestimmung ist Bestandteil der nationalen französischen Straßenverkehrsordnung.

    Welche Funktion muss das Testgerät erfüllen?
    Verwendet werden dürfen sowohl Einweg-Testgeräte als auch elektronische Geräte, die jeweils der französischen Norm entsprechen müssen. Sie ist am Kennzeichen "NF" zu erkennen. Die Frist zur Gebrauchsfähigkeit des Geräts darf nicht überschritten sein, andernfalls wird es von der Polizei nicht akzeptiert. Im Handel heißt es, die Geräte verfügten lediglich über eine Haltbarkeit von rund elf Monaten.

    Wo können Testgeräte beschafft werden?
    Einweg-Testgeräte sind in Frankreich beispielsweise an Tankstellen, Raststätten, in Apotheken oder Supermärkten erhältlich. Ein einzelner Einmaltester kostet rund 1 Euro.

    Wie wird getestet?
    Einwegtestgeräte bestehen aus einem kleinen Röhrchen und einer Plastiktüte. Die beiden Enden des Röhrchens müssen zusammengedrückt werden. Anschließend wird in die Tüte geblasen, bis diese vollständig mit Atemluft gefüllt ist. Erst dann (!) wird das Röhrchen mit dem blauen Ende in die vorgesehen Öffnung der Tüte gesteckt. Danach wird die Tüte solange gedrückt, bis die Luft komplett durch das Röhrchen entwichen ist. Nach 2 Minuten ist das Ergebnis abzulesen: Bleiben die Kristalle im Röhrchen gelb kann die Testperson im Hinblick auf Alkohol ohne Bedenken ein Kraftfahrzeug steuern.

    Färben sich die Kristalle grün und überschreiten die Markierung, sollte das Auto nicht selbst gefahren werden.

    Wo liegt Promille-Grenze in Frankreich?
    Die zulässige Höchstgrenze der Blutalkoholkonzentration liegt so wie auch in Deutschland bei 0,5 mg/l. Dies entspricht einer Alkoholkonzentration in der Atemluft von 0,25mg/l.

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
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  • manni9999
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    • 21. März 2012 um 20:10
    • #2

    Hallo,

    was für ein Blödsinn. ;(
    Da haben die Lobbyisten und Politiker wieder mal Zwangskonsum von nutzlosen Produkten erfunden und vorgeschrieben.
    Man sollte auch noch Reifenprofiltiefenmesser, Fieberthermometer, Drogenschnelltest und amtlich zugelassenes Klopapier mit Verfallsdatum zwangseinführen.

    Sinnvoll sind meiner Meinung nach nur entsprechende Kontrollen.

    Grüße

    Manfred

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  • earlgrey
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    • 21. März 2012 um 20:25
    • #3

    Mitführpflicht ist eines , benutzen (und dann noch angeheitert bis betrunken) etwas anderes.Und dann noch entscheiden:
    fahren oder stehenlassen ?

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  • TheRingThing
    Gast
    • 21. März 2012 um 20:46
    • #4

    Völliger Schwachsinn.
    Dann holt man sich beim Copychinesen unwirksame Röhrchen und sagt man hätte geblasen.
    Und wenn se es nicht glauben macht man vor den Flics ein neues auf und bläst eben nochmal.
    Und dann?
    Sofern man nicht stinkt wie ne Schnapsleiche würde ich mich dann weigern noch andere Maßnahmen über mich ergehen zu lassen.

    C'est La Vie, Mon Chéri

    Ich sag ja, völliger Schwachsinn.
    Ich sehe das wie Manni - Lobbybullshitbingo.

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  • OberpfalzS3
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    • 21. März 2012 um 23:04
    • #5

    Was ein Blödsinn.
    Ein Grund mehr nicht nach FR zu fahren. ^^

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  • Audifahrer1989
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    • 22. März 2012 um 08:04
    • #6

    Sollen sie nur machen, ich fahre eh nie nach Frankreich^^ :D

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    04/11-11/11 Ford Mustang Coupe Bj.66 V8 sold
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    • 22. März 2012 um 08:08
    • #7

    Das letzte mal war 2000 als ich ins Euro-Disney fuhr. Ansonsten hab ich auch keine Ambitionen für Frankreich. Da muss ich nicht hin. :)

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    • 22. März 2012 um 09:15
    • #8
    Zitat von Paramedic_LU

    Das letzte mal war 2000 als ich ins Euro-Disney fuhr. Ansonsten hab ich auch keine Ambitionen für Frankreich. Da muss ich nicht hin. :)


    :thumbup:
    seh ich genauso

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  • TheRingThing
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    • 22. März 2012 um 15:03
    • #9

    Nun ja, ich bin schon öfter in F.
    Speziell halt Côte d'Azur.
    Gegend schön, Essen gut, Wein süffig, und hübsche Mädels hat's auch.

    Allerdings ich fliege da runter und nehme mir immer nen Mietwagen.
    (Mit einem Frz. Kennzeichen fällt man da nicht auf.)
    Da gehe ich schwer davon aus, das die Blasdinger drin sind.

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  • quattrofever
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    • 22. März 2012 um 15:23
    • #10

    Ich denke nicht, das die Blasdinger (in welchem Sinn auch immer) da drin sein werden, wenn der Fahrzeugführer sie mitführen muss.

    Grundsätzlich finde ich das auch nicht gerade toll, da wir auch ab und an nach Frankreich fahren, da die Oma meiner Frau in Paris wohnt,..., toll und dann für die paar Male soll man sich so ein Tester besorgen.
    Die werden dann bestimmt bald "günstig" an den Mautstellen angeboten und gleich dahinter kontrolliert. :)

    Mercedes E500 T - 7G-Tronic
    Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
    Audi A6 (4B) Avant - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] quattro
    VW T4 Caravelle - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] Handschalter
    Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
    Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

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    • 29. Januar 2013 um 13:35
    • #11

    Das Vorhaben liegt derzeit auf Eis

    http://www.gmx.net/themen/auto/ve…ster-abgeblasen

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