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  3. Audi A3 ab 2003 (Typ 8P/8PA)
  4. Felgen & Reifen

Runflatreifen DSST / RFT / SSR ...

  • davidshoes
  • 17. September 2007 um 00:34
  • davidshoes
    Profi
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    604
    • 17. September 2007 um 00:34
    • #1

    Nun bin ich komplett verwirrt ;D

    Die Runflatreifen darf man fahren, wenn man eine Reifendruckkontrolle hat (egal ob über ABS Sensoren oder Drucksensoren). H2 Felgen gehen, besser sind EH2 (Hump oder extended Hump - Felgenhorn; die 2 heißt, es gibt einen innen und einen aussen)

    Nun hatte ich bei Audi Angefragt, ob ich bei meinem A3 die RFT fahren darf. Antwort:
    Ja, aber RDK bestellen und wenn keine Domstrebe ab Werk vorhanden, dann Werksdomstrebe nachrüsten. Dann ist die Verwendung von RFT OK. Und der 3.2 sollte die Domstrebe Serie haben.

    Na ja :D für den A3 oder S3 gibt es keine Domstrebe vom Werk :-|

    Im Handbuch steht, die Verwendung von RFT ist unzulässig und gefährlich, auch bei vorhandener RDK. 8-| ???

    Und weiter, im Touran, welcher bekanntlich die selbe Basis spazieren fährt, gibt es RFT ab Werk.

    Sonst noch Fragen Shok

    Irgendwie wissen die bei Audi nicht, was die bauen und was die schreiben.
    Ich fahre die SSR von Conti im Winter. Außer dem etwas herzhafteren Federungsstil und der etwas größeren Neugier, was Längsrillen betrifft, bin ich total zufrieden und das schwere Notrad kann zu Hause bleiben.
    Was soll das von Audi?
    Gibt es eine Domstrebe?
    Und warum ist das Verwenden von RFT nicht empfohlen?
    Und warum sollte ein 17" RFT das Fahrzeug höher belasten, als eine Serien 18" Bereifung? OK, der RFT ist etwas steifer und verhält sich ohne Luftdruck, wie ein normaler Reifen mit 1,5 bar Druck. Also fahre ich 17" mit 3.5 - 4,2 bar Shok

    Kann da wer Licht ins Dunkle bringen? Kerze

    In Genf habe ich mit allen möglichen Reifenfirmen gesprochen (die mögen es gar nicht, wenn man sie fragt, ob es die RFT auch in Aftermarketqualität gibt - nicht nur in wasserscheuer schlechter Mercedes oder BMW OEM Qualität :D )
    Keiner hatte etwas dagegen, so lange, ich den etwas schlechteren Federungskomfort akzeptiere und eine RDK habe.

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  • FanbertA3
    Gast
    • 17. September 2007 um 18:16
    • #2

    In nem TV Bericht haben sie letztens auch davon abgeraten Runflat auf nem Auto zu fahren das für sowas nicht vorgesehen ist. Bei RF is das FW wohl etwas anders ausgelegt als bei normalen reifen

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  • andreas07
    Gast
    • 12. September 2011 um 22:28
    • #3

    Hi Audi-Gemeinde!

    Brauche unbedingt euren Rat!

    Huch, jetzt hab ich mich heute Vormittag so gefreut, als meine online (pneu7.de) bestellten Conti Winterreifen angeliefert wurden! (Letzten Winter hatte ich Hancook Winterreifen - nie wieder, sag ich da nur! Für mich war dieses Jahr klar: sofort wieder auf die alt bewährten Conti Reifen umsteigen!) Piekfein, nigelnagelneu, schön in PVC eingeschweisst abgepackt, alles bestens. Morgen solls zum Mechaniker gehen zur Montage. Ich gehe nach dem Verladen hoch in die Wohnung, und erst abends mach ich den zwischen die Reifen gesteckten Lieferschein auf und les nochmal nach, was ich geliefert gekriegt hab. Genau, alles gut, nen Conti WinterContact TS 810 S 91H SSR und - da hab ich dann genauer hingeguckt - das Anhängsel nach SSR "BMW nur m. Luftdruckkontrolle". Hm, das mit dem runflat (SSR) war mir schon bewusst bei der Bestellung, aber die Bemerkung "BMW nur mit Luftdruckkontrolle" verwirrte mich, und ich begann zu googeln. Na suuuper! Hab ich jetzt nen Reifen gekauft und liefern lassen, den ich gar nicht auf meinen A3 montieren darf?? Ich hab ganz sicher nicht son Reifendrucksystem serienmässig bei meinem 3.2er ;(

    Mann das würde mich jetzt echt tierisch nerven :cursing:

    Wäre Euch sehr dankbar für eine kompetente Auskunft diesbezüglich!

    Gruß
    Andreas

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  • Paramedic_LU
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    • 13. September 2011 um 06:51
    • #4

    Wo hast die denn gekauft?
    Wenn die noch nicht montiert wurden, kannst die umtauschen.

    Ebenso im Internet. Da haste ein 14 tägiges Wiederrufsrecht und kannst ohne Angaben zum Grund vom Kauf zurücktreten.

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
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  • earlgrey
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    • 13. September 2011 um 07:51
    • #5

    Man kann auch die runflats fahren ,wenn die Reifengröße und Tragfähigkeit stimmt. Eine Druckkontrolle wäre so oder
    so angebracht ,wenn man auf Reserverad verzichtet.
    Ein NICHT-Runflat kann ja genauso schleichend Luft verlieren und da ist auch keine Kontrolle vorgeschrieben. Diese
    "nur bei..." Vorschriften basieren auf der serienmäßigen Spezifikation,daran haben sich die Hersteller der Reifen angepasst.

    Außerdem : wenn da nur steht : bei BMW ,so what?

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  • andreas07
    Gast
    • 13. September 2011 um 09:00
    • #6

    Moinsen Kollegen!

    Danke für Eure Beiträge. Ja, Para, kann sie umtauschen, kein Thema. Dennoch frage ich mich, wie das technisch aussieht mit diesen Reifen. Vielleicht kann ich die ja doch bei meinem A3 benutzen, wie das earlgrey in Aussicht stellt. Ich frag mich bloss, wie das mit dem BMW gemeint ist. Es steht ja nicht "bei BMW nur mit Luftdruckkontrolle" auf dem Lieferschein. Es steht "Conti TS 810 S R17 91H SSR BMW nur m. Luftdruckkontrolle". Werd nicht ganz schlau daraus. Soll das heissen, dass dieser Reifen extra für BMW Wagen ist? Naja, ich komm wohl nicht drum rum, bei der nahegelegenen Audi Garage nachzufragen oder bei der Firma anzurufen, wo ich den bestellt hab.

    Gruss an alle und danke!
    Andreas

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    • 13. September 2011 um 09:15
    • #7

    Ich wüßte jetzt nicht wie harmonisch die auf dem A3 laufen, und würde daher lieber zu alt bewährten Reifen greifen.
    Am Ende sind sie lauter, Fahrkomfort anders, Sägezahnbildung etc.
    Da würd ich mich dann nur ärgern

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  • andreas07
    Gast
    • 13. September 2011 um 12:26
    • #8

    Ok, danke für Eure Meinung!

    Gruß
    Andreas

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  • andreas07
    Gast
    • 13. September 2011 um 12:40
    • #9

    Jungs,

    ich hab nur noch eine (blöde) Frage: Fristgerechtes Widerspruchsrecht bei diesem Reifenkauf kann ich auch in Anspruch nehmen, wenn der Kauf dieser unpassenden Reifen wegen einem Unachtsamkeit meinerseits (versehentlich SSR-Reifen gekauft) entstanden ist? Vielleicht sagt ja der Verkäufer dann, dass das nicht deren Problem sei, wenn ich nicht die korrekten Reifen bestellt hab.

    Besten Dank für Eure Hilfe!

    Gruß
    Andreas

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  • Paramedic_LU
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    • 13. September 2011 um 12:57
    • #10

    Zumindest bei Internetbestellungen ist das egal was Du wie bestellt hast. Ob falsch oder richtig.
    Du hast Anspruch darauf innerhalb 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten.
    Im Internet muss das übrigens DEUTLICH sichtbar zu erkennen sein.
    Natürlich, wenn extra was für Dich angefertigt wurde, oder Du eine Flüßigkeit etc. geöffnet hast gibts da wieder andere Regelungen.

    Beispiel AGB aus dem A3Q-Ölshop

    Zitat

    § 13 Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, e-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

    Fa. Para-Sign Internetdienstleistungen
    gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer:
    Michael Lorch
    Bahnhofstrasse 14
    67459 Böhl-Iggelheim
    email: info@A3-quattro.de


    - Widerrufsfolgen –
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Nutzungsersatzansprüche (Vorteile des Gebrauchs) werden von uns nicht gestellt. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Anzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Die Kosten der Zusendung erstatten wir. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    Geöffnete Gebinde jeder Art werden von uns nicht zurückgenommen!

    Alles anzeigen

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  • andreas07
    Gast
    • 13. September 2011 um 13:31
    • #11

    Alles klar, vielen Dank! Ist tatsächlich in der Bestätigungsmail vom Kauf im Anhang deutlich beschrieben! Hab inzwischen dort angerufen, und die Ware wird morgen wieder abgeholt. :|

    Jetzt werd ich mal mit anderen Augen auf die Suche gehen nach dem richtigen Reifen für meinen 3.2er! Es muss ein Conti sein! Was gibts anderes als den TS 810?

    Ich muss auch erwähnen, ich finds mühsam, dass dieses SSR Problem überhaupt entstanden ist, und zwar ist es entstanden, weil diese dämliche Seite idealo.de SSR Reifen angezeigt hat, obwohl ich das bei der Suche überhaupt nicht eingegeben hab! Ich hab dort ganz klar Conti TS 810 S 225/45 R17 91H eingegeben, nix da SSR! Mühsam sowas echt!

    Thx much!
    Andreas

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  • davidshoes
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    • 13. September 2011 um 13:59
    • #12

    Ich habe mal Conti Winterreifen in SSR gehabt --> nicht wieder.

    Spurrillenempfindlich, bockhart und total unharmonisch.

    Ein normaler Winterreifen fährt viel besser.

    Und ein Freund von mir hat die SSR auch von seinem 135i runtergeworfen --> viel angenehmer, weniger Probleme bei Nässe.

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  • quattrofever
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    • 13. September 2011 um 14:59
    • #13

    Für meinen A6 habe ich diese Saison 4 neue Contis TS 830P (99H XL) bestellt, mein A3 bekommt dieses Jahr neue Bridgestone LM-35. Zu den Eigenschaften kann ich leider (noch) nichts sagen.

    Grüße,
    quattrofever

    Mercedes E500 T - 7G-Tronic
    Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
    Audi A6 (4B) Avant - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] quattro
    VW T4 Caravelle - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] Handschalter
    Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
    Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

    Verbrauch aller Fahrzeuge

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  • andreas07
    Gast
    • 16. September 2011 um 23:11
    • #14

    Epilog: Möchte der online Firma pneu7.de alias Scooter Autoservice GmbH ein Kränzchen widmen! 1A bei der Lieferzeit, 1A Ware, 1A Service bei Widerruf, und 1A Rückerstattung des Betrags! Kompliment! Nur für jene von Euch, die evtl. auch mal bei denen Reifen bestellen.

    Gruß
    Andreas

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  • Audifahrer1989
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    • 18. September 2011 um 12:01
    • #15

    Ich habe mal ne Frage, da ich mir einen Komplettradsatz gekauft habe mit Reifen von jemandem aus nem anderen Forum.

    Dort sind diese Reifen montiert:
    Pirelli 225/40 R18 92V W 240 Sottozero 2 Run Flat XL M+S

    Kann ich die bei meinem S3 fahren? Wollte den Satz eh nur wegen den Felgen^^ Also falls es nicht geht werde ich wechseln.

    Danke wenn ihr mir helfen könnt ;)

    Gruß

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  • davidshoes
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    • 18. September 2011 um 12:04
    • #16

    Wenn Du eine Reifendruckkontrolle verbaut hast ja, sonst nein.
    Ob Dir der Reifen dann zusagt, ist eine andere Geschichte.

    Optimal ist es erst, wenn die RFT auf einer EH2 Felge montiert sind und das Fahrwerk daraauf abgestimmt ist.

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  • Otis Wright
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    • 18. September 2011 um 12:48
    • #17
    Zitat von davidshoes

    Wenn Du eine Reifendruckkontrolle verbaut hast ja, sonst nein.

    Was hat das mit der Reifendruckkontrolle zu tun? Geht den Teilen öfter mal die Luft aus, weswegen zu zum Vorhandensein einer RDK rätst?

    • Zitieren
  • davidshoes
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    604
    • 18. September 2011 um 12:58
    • #18

    Da man einen Luftdruckverlußt nicht so leicht merkt, ist eine RDK gesetzlich vorgeschrieben.
    Denn auch ein RFT hat ohne Luft nur eine sehr begrenzte Lebensdauer (je nach Hersteller zwischen 80 und 200km) und die Vmax ohne Luft ist ebenfalls stark limitiert (ich glaube auf 80km/h).

    Daher hat es damit zu tun ;)

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  • Audifahrer1989
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    • 18. September 2011 um 13:13
    • #19

    Mh dann muss ich die wohl eh runtermachen, da meiner keine RDK hat.

    Gruß

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  • Otis Wright
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    • 18. September 2011 um 13:35
    • #20

    Das RDK System ließe sich für 50€ nachrüsten. Ist ja nur ein indirektes System über das ABS Steuergerät.
    Einen Taster anschließen und das STG neu codieren. Das ist alles was man machen muss.

    • Zitieren

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