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  4. Felgen & Reifen

Trag-Fähigkeits-Index / Ladeindex ???

  • RS3_flo
  • 20. Februar 2008 um 22:16
  • RS3_flo
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    • 20. Februar 2008 um 22:16
    • #1

    hab im schein die serienbereifung mit 225/45 R 17 91Y drin stehen.

    so hier jetzt die info aus einem onlineshop:


    Zitat

    Trag-Fähigkeits-Index / Ladeindex


    Bitte beachten Sie das nur Reifen gefahren werden dürfen deren Tragfähigkeitsindex identisch oder größer wie der Eintrag im Fahrzeugschein ist.

    Vergleichen Sie diesen Wert mit den Angeben in Ihrem KFZ-Schein bei der jeweiligen Reifengröße. Dieser Wert ist eine Mindestanforderung, das bedeutet das ein Reifen mit höherem Wert gefahren werden darf, nicht aber ein Reifen mit einem geringeren Wert.

    Beispiel:

    Eintrag im Fahrzeugschein 195/65 R 15 91T

    Alle für Ihr Fahrzeug zugelassenen Reifen müssen mindestens den Tragfähigkeitsindex 91 haben.

    195/65 R 15 90T = nicht zugelassen
    195/65 R 15 91T = zugelassen
    195/65 R 15 95T = zugelassen

    Erklärung der Reifengröße

    Beispiel: 195/65 R 15 91T

    195 = Reifenbreite in mm
    65 = Prozentuale Höhe im Verhältnis der Breite
    15 = Zollgröße
    R = Radialbauweise
    91 = Tragfähigkeitskennzahl
    T = Geschwindigkeitssymbol

    ACHTUNG ZR-REIFEN: Reine ZR-Reifen die keinen TFI-Wert und keinen Speedwert angegeben haben haben auch KEINE TFI-Wert ! Reine ZR Reifen müssen auch NUR als reine ZR Reifen (also OHNE TFI, OHNE Speedwert) im Fahrzeugschein eingetragen sein um zugelassen zu sein!

    Die Tragfähigkeitskennzahl bestimmt die höchstmögliche Belastung des Reifens. Da in der Regel pro Achse 2 Reifen verwendet werden ist die Achslast in kg zu verdoppeln. Die zulässigen Achslasten finden Sie in Ihrem KFZ-Schein.


    TFI Traglast kg
    80 450
    81 462
    82 475
    83 487
    84 500
    85 515
    86 530
    87 545
    88 560
    89 580
    90 600
    91 615
    92 630
    93 650
    94 670
    95 690
    96 710

    Alles anzeigen


    geht um ne 8,5x19er felge mit nem 225/35er reifen!

    finde aber den gesuchten reifen nur mit max. 88 TFI, was einer achslast von 1200kg entspricht.

    hab ne achslast von 1120kg VA!

    den 91er TFI gekomm ich nur bei nem 235/35er reifen!
    ich glaube das sieht auf ner 8,5er net so prickelnd aus.

    bekomm ich das eingetragen oder gibts da probleme beim tüv?

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  • Mindscrambler
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    • 21. Februar 2008 um 09:36
    • #2

    Hallo,

    lies mal Hier

    Insbesondere den Abschnitt "Ermittlung von Tragfähigkeit bei Fahrzeugen mit
    bbh über 210 km/h" beachten.

    mfg
    Mindscrambler

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  • RS3_flo
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    • 21. Februar 2008 um 21:57
    • #3

    danke!

    werd mich mal durchlesen!

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  • KV17
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    • 12. März 2008 um 11:12
    • #4

    Grüße Dich RS3_flo

    ich habe 8,5 x 19 Zoll mit 235/35 drauf.

    Musste ich machen sonst hätt von dem Reifenhersteller keine Traglastfreigabe bekommen.

    und ich finde nicht das es Blöd aussieht.

    Siehe Selbst


    Dumm ist der, der Dummes tut!!!

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  • RS3_flo
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    • 12. März 2008 um 21:20
    • #5

    hi KV17.
    danke für deine antwort!

    hast du noch bilder, die die felge schräg von der seite zeigt.
    so dass man sieht, wie der reifen auf der felge sitzt, bzw wie er sich zieht, fals er das tut! ;)

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  • KV17
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    • 12. März 2008 um 22:07
    • #6

    Setzte morgen ein Foto mal rein. Viel zieht er sich nicht. Sitz meinermeinung nach optimal.

    Dumm ist der, der Dummes tut!!!

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  • RS3_flo
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    • 16. März 2008 um 00:16
    • #7

    und? :)

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  • KV17
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    • 17. März 2008 um 14:36
    • #8

    JA das Foto kommt heute nioch sorry.

    Dumm ist der, der Dummes tut!!!

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  • KV17
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    • 1. April 2008 um 09:30
    • #9

    RS3_flo

    So hier nun die Fotos,
    haben ne kleine weile gedauert :)



    Dumm ist der, der Dummes tut!!!

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  • a3.2quattro
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    • 6. Juni 2011 um 20:29
    • #10

    Ich habe mal ein Anliegen, was mich etwas stutzig macht.

    Der Geschwindigkeits-Index sagt ja nichts über die tatsächliche Geschwindigkeit, die man fahren darf, aus. Wichtig ist die Achslast des Autos.

    Und umso schneller das Auto fahren darf, umso mehr nimmt die Tragfähigkeit des Reifens ab. Hier mal eine schöne Tabelle --> http://www.reifensuchmaschine.de/reifen/reifen-tragfaehigkeit.htm

    Sprich, wenn ein Auto ungefähr 290 fahren kann, beträgt die Achslast nur noch 90% des Tragfähigkeitsindex. Bei Index 91 wären das (615*2=)1230*0,9=1107 kg.

    Das heißt wiederrum, das Auto darf für die V-Max maximal 1107 kg Achslast haben.

    Soweit so gut. Ist zwar verwirrend für den Normalverbraucher, da er denkt, Index Y, ich darf 300 fahren mit dem Reifen. Dem ist aber nicht so...

    Bei wikipedia steht aber folgendes -->

    Zitat

    [...]Die Formel ist überholt, seit es die EG-Übereinstimmungsbescheinigung gibt.

    Seit dieser Zeit gilt die Formel vmax + 5 % .

    Diese Formel wird aber bereits bei der Festlegung des Reifenindex intern berücksichtigt. So muss beispielsweise ein H-Reifen (bis 210 km/h) bei Einhaltung des korrekten Reifendrucks den Wert von 220,5 km/h im Dauerbetrieb (210 + 5%) erfüllen. Damit ist die herstellungsbedingteStreuung der Höchstgeschwindigkeit bei Fahrzeugen desselben Typs abgedeckt.

    Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder aber ggf. ein Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse erforderlich ist.[1]

    [...]

    Das heißt, der Y-Reifen würde bis 315 km/h funktionieren. Und auf der Seite steht nichts über das Problem mit der Traglast des Wagens und der V-Max.

    Was stimmt denn nun?

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch mehr Hubraum und Turbo!

    Audi A3 3.2 VR6 quattro - BTS-Racing Turbo

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  • Revenost
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    • 1. Februar 2012 um 20:35
    • #11

    Ich klinke mich mal ein, zumal die Frage von a3.2quattro noch so allein und verlassen im Raum steht.

    Mein A3 3.2 ist optimiert inkl. Box (Dank nochmal an Domi und vor allem Zoran an der Stelle). Habe ihn noch nicht ausgefahren, lt. GPS bin ich aufgrund der Verkehrslage bisher "nur" bis 245 km/h gekommen. Allerdings war da noch einiges an Luft nach oben. Realistisch wäre wahrscheinlich, dass der Wagen unter den richtigen Bedingungen echte 260 km/h schafft, mit Schieben, Rückenwind & Gefälle vielleicht sogar mehr.

    Nach meiner Rechnung könnte es da mit 92W durchaus eng werden:

    Traglast VA lt. Fahrzeugschein = 1150 kg
    Traglast 92 = 630 kg pro Rad
    Geschwindigkeitsindex W bei 260 km/h = 90 % der Traglast, sprich 1134 kg und somit weniger als eingetragen

    Ich bewege mich nur äußerst selten in diesen Geschwindigkeitsbereichen, will dann aber auch kein Risiko eingehen. Index W wäre mir zwar lieber als Y wg. der weicheren Gummimischung, aber nicht, wenn das Experimentieren bedeutet.

    Stimmt meine Rechnung soweit oder ist sie veraltet / falsch?

    [size=8]

    It was brutal, ugly and utterly furious. And trapped deep inside was an evil squirrel, which did a good impression of a turbocharger's wastegate.
    [/size]

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  • Reppi
    aufgeblasener Drauflatscher
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    • 1. Februar 2012 um 21:26
    • #12

    Also ich weiß nicht wie Ernst man diese Sache nehmen muss, wenn man in Betracht zieht das im Fzg. Schein ja die max. Achslast angegeben ist und das Auto diesen Wert wahrscheinlich nie erreichen wird. ?(
    Sonst wäre ja auch kein Ablasten beim Tüv möglich (für z.B. einen kleineren Traglastindex bei Reifen zu fahren).

    [color=#333333][size=10][font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'][color=#000000]Wenn jeder nur an sich denkt, ist an alle gedacht![/color][/font]


    [color=#666666][font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'][size=12]S3 Limo Bj.14 - FAHRWairK V1 + Airlift 3P Steuerung
    [/size][/font][/color]
    [/size][/color][size=8][size=14][size=18][color=#000000][size=12][color=#000099][size=14][color=#ff6600]
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    [/size][/color][/size][/size]
    [/size]

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  • jb.13
    Horch-Jünger
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    • 1. Februar 2012 um 21:33
    • #13

    Ich denke, dass man nicht davon ausgehen kann, dass der Otto-Normal-Fahrer weiss, dass er bei der Vmax noch x% von der LI abziehen muss. Wenn auf dem Reifen steht bis X km/h zugelassen und bis Y kg, dann sollten die Reifenhersteller da ihre Toleranzen bereits eingerechnet haben.

    Das mit der maxialen Achslast, kann bei den geringen Zuladungen (A3 3.2 = 560kg) schnell mal passieren.


    Gruss Jürgen

    Traue keinem Auto unter 18!
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  • Revenost
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    • 2. Februar 2012 um 07:25
    • #14

    Da ich nie schwere Lasten im Auto transportiere, komme ich an die max. Achslast bestimmt nicht heran. Wenn ich dann noch die Gewichtsverteilung bedenke, müsste ein W-Reifen völlig ausreichen. Außerdem sind Geschwindigkeiten über 270 km/h ohne Turbo / Kompressor beim 3.2er ohnehin unrealistisch.

    Lt. einem Test der Autobild (zugegebenermaßen nicht die beste Adresse) beträgt die Gewichtsverteilung bei einem A3 (TDI 140 PS Vorderradantrieb) 64 / 36 %. Der 3.2 hat hinten vermutlich sogar noch etwas mehr Gewicht wegen des quattro. Legt man jetzt ein Fahrzeuggewicht von hochgerundet 1.600 kg zu Grunde, liegen auf der VA ohnehin nur 1024 kg.

    Muss ich den W-Reifen ablasten lassen, wenn Y-Reifen eingetragen sind?

    [size=8]

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    Einmal editiert, zuletzt von Revenost (2. Februar 2012 um 07:26)

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  • zerschmetterling
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    • 2. Februar 2012 um 12:02
    • #15

    Es geht gar nicht darum, ob du irgendwas schweres transportierst, sondern um deine und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

    Die maximalen Achslasten stehen in deiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Damit weißt du, welchen Tragfähigkeitsindex du für die Reifen brauchst. Da alle A3-Quattro schneller als 210 fahren können musst du noch rechnen, wie weit du den Tragfähigkeitsindex erhöhen musst, um vmax fahren zu können. Bei Winterreifen kannst du dich mit einem Aufkleber darum drücken, bei Sommerreifen ist das verboten soweit ich weiß. Die Felgen müssen die maximale Achslast natürlich ebenfalls bescheinigt tragen können. Fertig.

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  • earlgrey
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    • 2. Februar 2012 um 12:10
    • #16

    Also ,ich habe den Eindruck ,daß sich diese ganze Diskussion in die falsche Richtung entwickelt.

    Die Traglast ist genau wie der Geschw.Index durch die Zulassung ab Werk vorgegeben.Abweichungen kann man zwar
    vornehmen,nach unten sind die aber Abnahmepflichtig,damit die Zulassung bestehen bleibt.Wenn man sich daran hält ,ist alles rechtens.Die Frage bleibt: wenn ich schon gewillt bin ,sehr schnell zu fahren,wieviel "Sicherheit" kann ich noch durch meine
    Reifenwahl bekommen.

    Bis vor kurzem waren mir die prozentualen Geschw.Abwertung der Indices nicht bewußt,obwohl ich mich schon sehr lange mit Tuning beschäftige. Mein Reifenhändler wußte das auch nicht ,fand aber die Tabellen dann in seinen Unterlagen...

    Da man selten die echten(geprüften) Geschwindigkiten über längere Zeit faährt/fahren kann ,ist das alles auch ein bisschen akademisch.
    Bei Winterreifen kann das aber bei vollbeladenem Wagen und im Vertrauen auf "Tacho plus" etwas unheimlich sein,da mamn jetzt das Problem kennt.

    So wie ich die Tabellen verstehe,hat man mit Y oder entsprechend freigegebnen ZR Reifen keine (gedanklichen) Probleme.
    Auch die Gummimischung wäre mir da zB zwischen W und Y nicht spürbar,war es bei mir jedenfalls nicht.
    Die 225/40-18 Bereifung am 3.2er ist meineswissens immer Y. Fahre im Winter diese Grösse als V,aber nicht zum
    Autobahn powern.

    Für meinen Autobahnwagen habe ich jetzt die Seriensommergröße 235/40-18 W (TI 95) auf 245/40-18 Y (TI 93) geändert.
    235/35-19 wäre auch als TI 91 in den Papieren,ich habe also einigen Spielraum.
    Zurück zur AB: im Winter fahre ich jetzt 235/40-18 TI95 W,wie gesagt überwiegend Autobahn.Das als Konsequenz aus
    den für mich neuen Erkenntnissen.

    Es gibt also ein rechtliches zulassungsmäßiges Problem und das eigene Sicherheitsbedürfnis,ob mans braucht oder nicht.
    Jedenfalls nützt es niemandem -rechtlich- wenn man sagt ich fahre nie voll beladen,mein SB wiegt leer auch schon 1773 kg.


    Zur letzten Frage bzgl Ablasten:wenn Sommerreifen als Y eingetragen sind,dann mußt Du auch Y fahren mit TI passend.
    Bei WR kann man alles fahren bzgl Geschw.(also Q.T.H.V.W) unter Beachtung des vorgegebenen TIund der oben erwähnten prozentualen Abschläge.WR benötigen das
    kleine Schildchen für max zulässige Reifengeschw./index entsprechend. Ist meines Wissns nicht in der Form vorgeschrieben,
    ich mag die bunten Kleber nicht,habe mit Prägemaschine einen eigenen angefertigt und für mich unauffällig aber gut sichtbar angebracht.

    Wenn jemand andere RECHTLICHE oder ZULASSUNGS-Probleme kennt,bitte schreiben. Das ist ja nur mein Standpunkt.

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  • Revenost
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    • 2. Februar 2012 um 12:33
    • #17

    Die Frage nach W oder Y war auch eine Art Gedankenspiel, ob Y wirklich nötig ist / wäre. Ich will da jetzt auch keinen übermäßigen Aufwand betreiben, bloß um einen niedrigeren GI zu fahren. Ich werde mir die Michelin PS2 oder PS3 in 225/40 R18 92Y holen und gut ist.

    [size=8]

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  • quattrofever
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    • 2. Februar 2012 um 14:41
    • #18

    Wie sicher ist denn die Information von dieser Tabelle:
    http://www.reifensuchmaschine.de/reifen/reifen-tragfaehigkeit.htm

    Es mag sein, dass ich ein wenig blauäugig bin aber man muss bedenken, wie viele Personen es gibt die sich mit diesem Thema gar nicht auskennen (anders als hier im Forum mit den vielen Experten) und ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es der Gesetzgeber zulässt die Verbraucher derart in die "Irre" zu führen.

    Nach der oben angegebenen Tabelle wäre es ja so, dass der Verbraucher sich auf die Angaben des Reifens V=240 km/h und LI 91=615 kg in Kombination nicht verlassen kann und man mit einem Fahrzeug mit einer zulässigen Achslast von 1230 kg man mit dem entsprechenden Reifen nicht 240 fahren dürfte, obwohl der Reifen diese Eigenschaften auf der Flanke stehen hat. Anders ausgedrückt dürfte bei einem derartigen Reifen die max. zulässige Achslast, wenn man dann doch 240 km/h fahren möchte, 1119,3 kg nicht überschreiten.
    Welcher Verbraucher soll dass denn verstehen, irgendwie kann ich mir das nicht so recht vorstellen.

    Dann müsste doch zusätzlich auch jeder Geschwindigkeitsaufkleber im Auto inklusive Tragfähigkeitsindex angegeben sein.

    Mercedes E500 T - 7G-Tronic
    Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
    Audi A6 (4B) Avant - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] quattro
    VW T4 Caravelle - 2,5 [lexicon]TDI[/lexicon] Handschalter
    Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
    Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

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  • earlgrey
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    • 3. Februar 2012 um 15:27
    • #19

    naja Quattro.. welcher Verbraucher mißt denn vor einer vollgeladenen Urlaubsfahrt die tatsächliche Achslast nach,ist dann
    darunter (kann schneller) oder darüber (darf garnicht fahren).
    Ich denke die Vorgaben der Hersteller bzgl TI und Speedindex sind schon soweit oK,im realen Leben wird ja nicht die jeweilige V wie in Nardo dauerhaft gefahren.
    Mir hat es jedenfalls etwas zu denken gegeben,lieber höhere Indices im Winter ,wenn man auch mal schnell von M an die See
    fahren möchte. WR sind ja auch 6 Mon ca in Betrieb,da mag ich mich ggf nicht einschränken,Dauervollgas aber sowieso nicht.

    Bei Sommerrreifen ist ja bei Tempo 250/abgeregelt werksseitig sowieso Y vorgeschrieben ,da braucht dann ggf auch niemand nachdenken,bei Audi.

    Wie das auch geht : mein erster OPC hatte Vmax inPapieren von 260 km/h,hatte ZR Reifen ,der nächste war dann -trotz höherer Leistung- auf 250
    limitiert und bekam ab Werk W -Reifen. Hersteller beeinflussen das auch bei der Typprüfung. Das verteuert dann ggf
    bei Tuning auch gleich die Sache,man braucht ggf wirklich zusätzlich neue Reifen.Jetzt also Y bei mir.

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  • quattrofever
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    • 6. März 2012 um 09:41
    • #20

    Bezüglich des Geschwindigkeitsindex und der dann abnehmenden Traglast habe ich gerade noch etwas interessantes bei MT gefunden (siehe Anhang).

    Dateien

    TÜV Nord Traglast_Geschwindigkeitsindex Reifen.pdf 281,38 kB – 22 Downloads

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