die Bilder sind leider wenig aussagekräftig, wegen schwarz/weiß und weiß/schwarz. kannst du das weiße Schild mal bei den Audi LEDs verbauen? dann hat man einen direkteren vergleich.
Original Audi LED Kennzeichenbeleuchtung
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Assigned -
16. März 2012 um 07:28
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Ahso, ne, bei beiden Bildern ist jeweils links die Audi LED und rechts die hypercolor LED verbaut. Man sieht auch, die Audi LED ist um einiges leuchtschwächer und etwas bläulicher, außer im Mittelpunkt
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ah das hab ich wohl falsch verstanden
Danke für die Vergleichsbilder!
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So,
laut Motor-Talk bekommt man eine Fehelrmeldung im FIS. Betriftt MJ 2010-2012.
Gruss
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So eben mal schnell die LEDs eingebaut. Musste leider die komplette Griffleiste raus machen. Hatte keine Chance die Schrauben so raus zu bekommen. Also meiner Meinung nach sieht es ganz gut aus.
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Könnte mir ggf. jemand ein Vergleichsbild wie von a3.2quattro mit dem Vergleich der originalen Birnen im Vergleich zu den Audi LED einstellen. Das würde mich schon mal interessieren.
Darf man denn nun offiziell die Audi-LED für die Kennzeichenbelechtung an unseren 8P und 8PA Modellen nachrüsten oder kann es da Ärger mit den Ordnungshütern/TÜV geben, trotz des Prüfzeichens? -
Auf Grund der OEM TN sowie des E Prüfzeichens hat man da nichts zu befürchten. Außer man gerät an einen, der sich mit dem Thema auskennt und einem ans Bein pinkeln will.
Aber zugelassen für den 8P(A) sind die wohl nicht.
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Aber zugelassen für den 8P(A) sind die wohl nicht.Dementsprechend dürfte ich dann aber wahrscheinlich nicht die Dreistrahlwasserdüsen vom A6 verwenden, oder? (Die habe ich nämlich auch eingebaut und dann käme es auf die Lampen vielleicht auch nicht mehr an, wobei diese natürlich auffälliger sind)
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mein A3 hat ab Werk 3 Strahl Wasserdüsen gehabt
Ich sehe das nicht so eng. Wenn man sich die Teile vom A3 anschaut, wie viel da von anderen Modellen verbaut ist, da wird einen die TN von den LEDs auch nicht mehr wundern. Und sicherer als die selfmade Lösung ist es allemal.
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Das stimmt und ob das hier auf dem Land überhaupt jemanden auffällt ist die Frage.
Im Modelljahr 2004 gab es die 3-Strahldüsen noch nicht und die Nachrüstlösung für den 4F ist günstiger als die originalen vom neueren 8P, deshalb habe ich die vom 4F genommen, sonst hätte ich auch die von den späteren A3 Modellen verbaut.
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Nicht alles bedarf einer Zulassungs/bescheinigung ,es reicht das Prüfzeichen ! Bes. noch Herstellerintern.
Habe TFL ,die brauchen auch keine Bescheinigung,sondern nur die Prüfzeichen auf dem Glas und die richtige
Schaltung und Montagehöhe/seite(TFL ohne andere Beleuchtung,sonst wäre es eine Begrenzungsleuchte mit eigenen Anbauvorschriften)Und nochmal: wenn man trotz aller Papiere und TÜVvorführungen von der Polizei nach eigenem Ermessen
behandelt werden kann,dann ist es sowieso alles egal.
Bei Kennzeichenbeleuchtung hätte ich sowas von keine Bedenken (auch wenn ich sie sinnlos finde).Heute sind
doch auch fast alle Kennzeichen reflektierend,eh schon hell genug. -
Habe TFL ,die brauchen auch keine Bescheinigung,sondern nur die Prüfzeichen auf dem Glas ......Richtig.
Aber:
Diese Prüfzeichen bekommt man in D nicht so ohne weiteres.
Zum Beispiel nimmt China gar nicht am ECE Verfahren teil.
Also können von dort schon mal keine ECE Prüfzeichen kommen.
Jetzt geht man her und macht die Geschichte halt unter Vorwand über einen Staat, der daran teilnimmt.D.h. im Klartext: Wo das KBA niemals eine Genehmigung erteilen würde, kann man in einem anderen Teilnehmerstaat
billig gefakte (also ohne jede weitere Kontrolle/Gutachten) ECE Prüfnummern beantragen und auch bekommen.
Und das ist es was passiert.
Wer jetzt meint, bloß weil eine E- Nummer drauf ist, wäre auf der sicheren Seite, der irrt also.
Es gibt durchaus KFZ Teile, die auf einer schwarzen Liste stehen. FzTV §10. (Vom KBA widerrufene Genehmigungen)
Es ist eben ziemlich viel, was aus China kommt, CE oder ECE und sonstige Zeichen (VDE) drauf hat,
aber was nie wirklich geprüft wurde.
Man macht es halt.In unserem Fall, also am KFZ würde ich da aufpassen, weil bei vielen Dingen die Betriebserlaubnis erlöschen kann.
Trifft man einen übergenauen Sheriff, entstempelt der einem das Fahrzeug und legt es still.
Das mag erst mal extrem klingen, passiert aber durchaus.
Ganz zu Unrecht geschieht das aber meistens auch nicht.
Ganz oben stehen hier lichttechnische Einrichtungen.Und um auf die Kennzeichenbeleuchtungen einzugehen:
Es gibt etliche, die sind definitiv zu hell.
Hier würde das KBA eine Zulassung nie erteilen.
Und genau mit solchen wäre ich sehr vorsichtig.
Das fällt auch einem normalen Sheriff auf.Wer sich zum Thema einlesen möchte:
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Warum macht ihr so Panik um die Leuchten !?
Die Teile werden in einem NICHT A3 von Audi in Serie Verbaut, sprich das Teil wird in Punkte Helligkeit nicht gerade einem Passanten die Netzheut wegbrennen oder anders irgendwie im Straßenverkehr großartig auffallen.
Wenn von der Rennleitung die Teile aufspührt und eventuell darauf sogar das Fahrzeug still legt, ist schon vorher was ganz ordentlich schief gelaufen. z.B. Fahrer ist Stammkunde bei der Rennleitung, kein höfliches Auftreten gegenüber der Rennleitung. Heut zu Tage kann man ja hinten und vorne nicht mehr unterscheiden, was ist zugelassen, was nicht. Kommt mir einer mit diesen Vernost-Xenon-Nachrüstbrennern in einem H4-Gehäuse entgegen fällt das natürlich auf, und gehört auch absolut Verboten !!!
Wegen Lampengeschichten hatte ich noch nie Probleme mit den freundlichen Herren, wobei ich bei meinem Beleuchtungskram immer darauf achte das die Vorgaben eingehalten sind und ich nicht mit einer pseudoKirmesbude aus der Reihe tanze.Die freundlichen Herren was immer die HU machen sind die jenigen, wovor man Angst haben sollte, die kontrollieren oftmals wirklich jede Schraube.
Grüße,
Psychedelic -
Also wenn die Leuchten ein Prüfzeichen haben, und die ohne Umbauten passen, darf man die auch verbauen ohne daß es illegal ist. Ich darf mir ja auch z.B. andere Frontleuchten einbauen, nur das Prüfzeichen ist wichtig. Ob die jetzt bei Audi momentan nur beim A6 oder so verbaut werden ist ja egal, wenn ein Prüfzeichen vorhanden ist sollte alles ok sein.
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Warum macht ihr so Panik um die Leuchten !?
Ich glaube das hast Du falsch verstanden.
Es geht nicht um Panik.
Es geht darum, das es auf dem Teilemarkt Leuchten gibt, die zwar ein Prüfzeichen haben, aber ein gefälschtes.
Die wurden entweder direkt draufgedruckt, oder man hat sich das Zeichen mittels Backschisch besorgt.
Kommt das raus, wird es vom KBA zurückgezogen und das Teil kommt auf eine Liste.
(Egal ob Kennzeichenleuchte, Stoßfänger, oder sonst was)Das Audi bereits LED Kennzeichenleuchten verbaut, wie auch BMW und andere ist mir klar.
Die sind aber hierzulande beim KBA genehmigt worden.
Und wenn Audi nun originale Kennzeichenleuchten herausbringt, darf man die auch verbauen.
Ich rede lediglich von diesen dubiosen Nachrüstfunzeln.P.S. Bloß weil ein Prüfzeichen vorhanden ist, heißt das noch lange nicht das man etwas verbauen darf.
Es muss auch für das betreffende Fahrzeug sein.
Die berühmten A6 TFL Leuchten darf man so ohne weiteres nicht am A3 verbauen.
Man kann Sie aber eintragen lassen (wenn die sauber verbaut wurden und die Schaltung richtig ausgeführt wurde)
Auf Grund des vorhandenen Prüfzeichens weiß der Prüfer aber, das für die Leuchten ein Gutachten vorliegt.
Das macht es beim eintragen wesentlich leichter. -
Das stimmt aber so nicht, wenn es ein Prüfzeichen gibt darf ich die auch verbauen. Natürlich nur wenn sie ohne Änderungen passen. Das Prüfzeichen gibt an daß die Leuchte zugelassen ist, mehr nicht. Und dann darf die auch verbaut werden.
Ein anders Beispiel sind z.B. Rückstrahler, die sind zugelassen wenn sie das Prüfzeichen römisch 1A haben, dann sind die allgemein zugelassen, egal an welchen Fahrzeug. -
Nochmal, wenn ein Prüfzeichen auf irgendetwas ist, heißt das noch lange nicht das man es automatisch verbauen darf.
Um es zu verdeutlichen: Die Xenon Originalscheinwerfer eines A3 (z.B. VFL) dürfen auch nicht so ohne weiteres in ein Fahrzeug verbaut werden das ursprünglich
Halogen hat, nur weil die ohne Änderung (vom Adapterkabel mal abgesehen) passen würden (auch erst mal unerheblich ob SWRA und LWR).Zu jedem Teil mit Prüfzeichen gibt es einen Prüfbericht. In dem stehen dann auch Auflagen.
1. Keine "E" Nummer ohne Genehmigungsnummer.
E(x) alleine bedeutet nichts.2. Römisch IA bedeutet lediglich "Rückstrahler nicht Dreieckig" (plus der ganzen anderen vorgeschriebenen Eigenschaften)
Dennoch darf der wegen IA längst nicht alles an jedem Fahrzeug angebracht werden.hhttp://http://www.bmvbs.de/cae/servlet/co…uer-kfz-pdf.pdf
Hier ist es etwas Amtsentschimmelt (Gute Zusammenstellung zu allen Aspekten) (ist aber nicht der allerletzte Stand):
http://www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf
Ich bin durch zum Thema.
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Hallo Leute
wollte mir die Kennzeichenbeleuchtung vorhin auch beim freundlichen bestellen
Als ich ihm allerdings die nummer gegeben hat meinte er zu mir die sind vom A5 bzw. S5
ist das richtig ?
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Hallo Leute
wollte mir die Kennzeichenbeleuchtung vorhin auch beim freundlichen bestellen
Als ich ihm allerdings die nummer gegeben hat meinte er zu mir die sind vom A5 bzw. S5
ist das richtig ?
Jap, passen aber wunderbar! -
super danke für die schnelle antwort
dann fahr ich gleich mal los bestellen
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