Nightfly: Super Beitrag, finde ich echt toll erläutert und nun kann man einige immer schön auf diesen Beitrag verweisen. Auch dass die beim A3 typischen Fragen mitbeantwortet werden. Top!!!
Ich hätte allerdings eine kleine Anmerkung zum Punkt "Eintragung von Rad-Reifen-Kombinationen".
Bezüglich der Audi Originalfelgen ist es nicht grundsätzlich so, dass man diese eintragen lassen muss, wenn die Kombination nicht in den COC Papieren steht, vorausgesetzt man hat eine Typgenehmigung dieser Rad-Reifenkombination. Dann sollte man dies zwar beim nächsten mal, wenn man am Fahrzeugschein etwas ändern lässt, dies mit eintragen lassen, es ist aber nicht zwingend erforderlich.
Bei den [lexicon]Felgen[/lexicon] der Quattro GmbH ist es z.B. so, dass es für diese [lexicon]Felgen[/lexicon] auf jeden Fall Typgenehmigungen gibt. Da es hier im Beitrag ganz gut passt, habe ich mal eine angehängt, die z.B. meine 18 Zoll Felge betrifft. Mit dieser Typgenehmigung ist es erlaubt diese Felge an den dort angegebenen Fahrzeugen zu fahren, ohne dies explizit in die Fahrzeugpapiere eintragen zu müssen. Ich habe diese Typgenehmigungen durch nettes Nachfragen damals für meinen A6 von der quattro GmbH erhalten und über den gleichen Kontakt auch für den A3. Die 18 Zoll [lexicon]Felgen[/lexicon] in den von dir oben angegebenen Maßen, gab es damals auch nur als Sonderzubehör der Quattro GmbH weshalb ich denke, dass wir diesen Hinweis oben bei dir im Punkt "Eintragung von Rad-Reifen-Kombinationen" vor allem in Kombination mit "älteren A3" mit aufnehmen sollten, um diesen Punkt noch runder zu gestalten.
Grüße,
quattrofever