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Eigentumsverhältnis Original Datenstand

  • Loewentom71
  • 16. Oktober 2013 um 18:38
  • Unerledigt
  • Loewentom71
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    • 16. Oktober 2013 um 18:38
    • #1

    Ich werfe mal folgende Frage auf:

    Jemand hat ein "getuntes" Auto. Nun möchte er vom Tuner den Orginaldatenstand der z.B Getriebesoftware.
    Dieser weigert sich diese herauszugeben bzw. sagt, schick mir die ausgebaute Mechatronik.

    Welche Möglichkeiten hat der Besitzer des getunten Autos?

    Gruss
    Tom

    A3 3.2 SB RUF Supercharger 404PS/443nm @0,75bar LD

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  • DIDI007
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    • 16. Oktober 2013 um 19:01
    • #2

    Uih, das ist mal ne spannende Angelegenheit. Würde auf den Hersteller tippen, das er das
    geistige Eigentum behält aber du der Besitzer der Software bist, weil im Ganzen im Fahrzeug
    eingebaut und unzertrennlich verbunden ist.

    In USA gibt's/entwickelt sich aktuell eine andere Regelung und da ist der (Software) Besitzer
    der Käufer/Eigentümer des Fahrzeugs. Er darf sie einsehen (Hersteller muss entschlüsseln)
    und eigenverantwortlich verändern/machen was er will, aber unter Verlust der Garantie.

    Der Tuner hat mit der Original Software gar nix am Hut, denn du beauftragst ihn für das
    Einspielen seiner Software. Du kannst ihn beauftragen zuvor die Originale zu sichern und
    auszuhändigen. Wenn das nicht erfolgt ist, dann muss er gar nix liefern, kann er ja auch
    nicht mehr, da überspielt.

    Mich braucht jeder! Zumindest behaupten viele, ich hätte ihnen gerade noch gefehlt. :vain:

    Wichtige Meßwertblöcke für Motor/DSG mit VCDS prüfen
    F.A.Q.; Quick Check für Hilfe Suchende und bei Vermutungen bzgl. Steuerkettenprobleme
    [8P/8PA] Wo finde ich welche Sensoren oder Bauteile am R32 Motor (BDB/BMJ/BUB)?

    Einmal editiert, zuletzt von DIDI007 (16. Oktober 2013 um 19:04)

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  • earlgrey
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    • 16. Oktober 2013 um 19:36
    • #3

    Ich denke man kauft eine NEUE Software ein und weiß (!),daß die vorherige originale durch das Neuaufspielen verloren geht.Genauso weiß man auch,daß man die OEM bei einer Herstellerwerkstatt wiederkommen kann ,wenn es denn sein muß.

    Wenn ich bei Audi den SW Stand von zB 7001 durch 8036 updaten lasse,dann führt auch kein Weg zu 7001 zurück,auch wenn
    einem die alte SW besser gefallen hat.Mein Opel händler hat mir bzgl von OEM updates gesagt: nur machen lassen,wenn man wirklich
    unzufrieden ist,man kann sich so auch mal schlechtere Fahrleistungen einhandeln.

    Statt des Stg zu schicken ,kann man ja auch vorbeifahren.Die Garantie ,wirklich eine originale OEM SW zu bekommen,hast Du
    aber nur bei der Markenwerkstatt.

    PS : mein "erster" Opeltuner hat immer die OEM SW gespeichert,falls der Motor ZB nicht mit seiner SW zum Laufen zu bringen war.

    PPS: Eigentum an der originalen SW hat man mit dem Überspielen nicht mehr,die NEUE software kann man ja auch nicht mehr zurückgeben. Im Zweifelsfall kann man ja versuchen ,die Rechnung über die OEM Software-Überspielung vom Tuner erstattet
    zu bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (16. Oktober 2013 um 19:41)

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  • coolhard
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    • 16. Oktober 2013 um 20:58
    • #4

    Man hat das Recht, die alte SW sich sichern zu lassen und mit zu bekommen, die gehört dem Besitzer des Fahrzeugs. (die tuner bieten dies auch an oder spielen die alte SW auch zurück)

    Genauso gehört die Tuner SW dem Fahrzeughalter, aber darf nicht vervielfältig und weiter gegeben werden.

    BTS-Racing 7R VFL|BTS R500|BTS 76mm DP|Unterfloor KAT 130mm auf OEM ESD|DSG verstärkt|DO88 Kit|HDD Kit|VA Bremse 375mm|

    FAQ Golf 7R Audi S3
    FAQ MWB A3/R32/TT
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 Chiptuner Liste mit NWT[/font][/size]
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 AGA Tuner Liste
    [/font][/size]

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  • videoschrotti
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    • 16. Oktober 2013 um 21:22
    • #5

    Habe es bisher so erlebt, wie coolhard schreibt. Alle Tuner die an meinen Fahrzeugen gearbeitet haben, sicherten zuerst die originale Software.
    Bei meinem Passat haben wir sogar das MSG umgebaut und den Chip mit einem Sockel versehen. Die originale Software habe ich auf einem separaten Chip mitbekommen. Bei der Rückgabe des Wagens habe ich wieder den original Zustand hergestellt.

    Schicksal ist die Zukunft, an deren Gestaltung man nicht hart genug gearbeitet hat

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  • Wilde 13
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    • 17. Oktober 2013 um 08:38
    • #6

    Mich stört ein wenig das Wort Eigentümer. Wenn ich Eigentümer wäre, dürfte ich die reine Software verkaufen. Und hier liegt m E der Knackpunkt. Ich erwerbe wohl nur die Nutzungsrechte der Software mit genau dem Auto, das ich käuflich erwerbe.
    Das wäre eine interessante Frage an unsere Gerichte.

    [size=8]Volvo XC70 D5 270 PS all inclusive polestar optimiert

    [/size]

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  • earlgrey
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    • 17. Oktober 2013 um 08:42
    • #7

    Wir meinen wohl alle das Gleiche,allerdings eben auch,daß man das vor oder bei dem Tuning/Verändern klären sollte.

    Denn so bleibt ja bei OBD Veränderungen nur der tatsächliche Weg zum Händler oder Tuner,der postalische Weg des Hin- und- herschickens,oder natürlich auch die Möglichkeit zu einem anderen Tuner,der dann alles nochmal überschreibt.
    Braucht dieser aber zur Veränderung die OEM Basis ,dann geht es wieder von vorne los...

    Edit: Habe nochmal Toms Anfangspost gelesen und meine,daß der Tuner ja wohl neben dem postalischen Weg auch die
    Rückveränderung am Fahrzeug anbieten wird.Die HintergrundInfo ist etwas spärlich leider im post 1.
    Im Übrigen bezweifele ich ,daß zB Audi einem die zB UpdateSW auf Datenträger überlässt ,obwohl man bezahlt und somit
    Eigentum erworben hat.
    Interessieren würden mich die näheren Umstände schon.

    Einmal editiert, zuletzt von earlgrey (17. Oktober 2013 um 08:53)

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  • br403
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    • 17. Oktober 2013 um 10:13
    • #8

    Wilde13 hat Recht, man ist nie Eigentümer von Software (sofern nicht selbst geschrieben).

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  • earlgrey
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    • 17. Oktober 2013 um 11:33
    • #9

    Eigentumsrechte können auch übertragen/überlassen/verkauft werden.
    Die OEM Entwickler bei zB Audi werden ja wohl kaum Eigentümer sein.

    Ist also alles Vereinbarungssache zwischen den jeweiligen Parteien.

    Und eigentlich sehe ich ohne weitere Erläuterung des geschilderten/angenommenen Falles der GetriebeSW nicht wirklich das
    Konfliktpotential.

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    • 17. Oktober 2013 um 11:35
    • #10

    Rechte in Form von Copyrights oder Urheberrechte an der Software hat der Automobilbesitzer gar keine. Man hat eventuell nur indirekt ein Nutzungsrecht, da die Software fester Bestandteil des entsprechenden Steuergerätes ist und dieses ohne nicht funktionieren würde.

    Chiptuner müssen für ein erfolgreiches Ergebnis ein komplettes Reverseenginering betreiben, was ein extremer Aufwand ist, daher rücken sie nur ungern irgend welche Datensätze (egal ob Serie oder nicht) heraus. Zuviel wird hier gegenseitig geklaut um damit Geld zu verdienen.

    Audi selbst hat auch NUR ein Copyright auf die komplette Software um sie in der Serienfertigung verbreiten zu können.
    Die Software von so einem Steuergerät teilt sich in viele Bestandteile auf (Betriebsystem, Funktionsrahmen, Kennfelder usw.), da haben viele Entwickler ihre Urheberrechte drauf. Kann man mit einem PC vergleichen, wo z.B. das BIOS von AmericanMegatrends ist, das Betriebsystem von Microsoft, das Bildbearbeitungsprogramm von Adobe usw.
    Wenn ich schon sehe was bei mir in der Arbeit mit Lizenzen usw. abgeht, wird mir schon schwindlig, und da geht es nur um Telekommunikationsgeräte. :wacko:

    Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !

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    • 17. Oktober 2013 um 13:19
    • #11

    Anbei etwas Lesestoff zu der Komplexität der embedded Software bei Steuergeräten aus dem Automobilbereich.

    http://vector.com/vi_embedded_software_de.html

    Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !

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  • Loewentom71
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    • 17. Oktober 2013 um 18:46
    • #12

    Ich werde den Fall mal verdeutlichen.

    Die Kupplung rutscht in diesem Fall etwas, das es sich hier um ein DSG handelt, kann der Kupplungsdruck angepasst werden.

    Hierzu wird aber der originale Datenstand benötigt. Der Tuner der diesen gesichert hat bzw. das Tuning der Getriebesoftware gemacht hat,
    will ihn aber nicht rausgeben, da er anscheinend Angst hat, dass diejenige Person, die die Anpassung machen soll, etwas mit der Tuningsoftware "anstellt".
    Dem Tuner wurde nun angeboten, dass er die Anpassung der Kupplung vornehmen kann. Jedoch unentgeltlich, da dies auch die andere Person machen würde.

    Es wird auf eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gehofft, jedoch hat der besagte Tuner auf den Vorschlag bzw. selber einen zu machen
    wie man die Sache lösen kann, noch nicht geantwortet.

    Da die Person der das Fahrzeug gehört, aber ein sehr kompromissbereiter Mensch ist, hofft er auf eine Einigung die keine hohen Wellen
    schlägt. Das einschalten eines Anwalts ist daher die allerletzte Option. (hier gab es aber schon ein Informationsgespräch)

    Gruss
    Tom

    A3 3.2 SB RUF Supercharger 404PS/443nm @0,75bar LD

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    • 17. Oktober 2013 um 20:02
    • #13

    Tut mir Leid ,Kinderkram.....!

    Also entweder hin und auf OEM zurück und dann neu.
    Oder zum Händler und OEM und dann weiter.Braucht man ja jeweils nur die (Fahrt-)kosten vergleichen.Also Fahrtkosten zB ein Tank
    gegen Händlerpreis.

    Daß jemand hier gleich über Anwalt nachdenkt gibt mir sehr zu denken,ich glaube derjenige blickt es nicht.Denn auf solch eine Art
    von Koppelgeschäft würde ich mich auch nicht einlassen.Und muß man auch nicht.Zumal doch das Stg zurückgesetzt werden kann vor Ort.Dort wurde es ja wohl auch verändert.

    Ich hoffe nicht ,daß ich weiter darüber nachdenken muß.

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    • 17. Oktober 2013 um 22:22
    • #14

    Anwalt !? ?( 8|
    Warte, ich schick euch einen für Urheberrecht, auf Software spezilisiert, der verdient sich an dem Fall eine reiche Nase. :D :P

    Laßt mal den Anwalt aus dem Spiel. Falls ihr überhaupt einen bekommt, der sich so nen Zirkus antut. 8|

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